Begleiterin (Begleiter)

Kurz gefasst - die Definition Im Lexikon

Das Wort Begleiterin hat eine Doppelbedeutung: Die „Begleiterin“ oder auch „ständige Bgeleiterin“ in der bürgerlichen Welt ist die Frau, mit der ein Mann nicht verheiratet ist, die aber dennoch in der Öffentlichkeit ständig gemeinsam mit einem Mann auftritt. In der Doppelbedeutung ist sie eine Edelhure, die Männer stundenweise oder auch tageweise begleitet, eine Eskortdame, auch „Escort“ genannt.

AusfĂĽhrlich - die Verwendung

Das Wort Begleiterin der bürgerlichen Welt stammt aus der Zeit, als Männer in der regel von ihren Ehefrauen zu Veranstaltungen begleitet wurden. Um den Damen, die oft mit Herren ausgingen, nicht „zu nahe zu treten“, wurde sie bald als „Begleiterin“ und nicht als „Freundin“ oder „Geliebte“ bezeichnet - zwei Begriffe, die in den 1950er Jahren noch leicht anrüchig waren. Die erotische Begleiterin ist aus der Tatsache entstanden, dass sogenannte „Begleitservice-Agenturen“ einen verschleiernden Begriff für die tatsächliche „erweiterte“ Tätigkeit ihrer Damen finden mussten.

Synonyme, Redewendungen und verwandte Begriffe

  • Synonyme: Eskort, Escort, Hostesse, Freundin, Geliebte.

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