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Heirat (die Heirat, die Eheschließung)

Kurz gefasst - die Definition der Heirat im Lexikon

Die Heirat ist ein Rechtsgeschäft zwischen Mann und Frau, das einer bestimmten Form bedarf. Im Amtsdeutsch heißt sie „Eheschließung“. Die Ehe ist dabei lediglich ein Vertrag, der teils aufgrund bürgerlich-rechtlicher Grundlage geschlossen wird, in Teilen aber auch frei vereinbart werden kann (notarieller Ehevertrag).

Ausführlich - die Verwendung

Heirat ist das Wort, das im gesellschaftlichen Zusammenhang für das Rechtsgeschäft der Eheschließung steht. Das Standesamt berät die Brautleute in der Regel ausführlich, welche Voraussetzungen für die Heirat erfüllt sein müssen. Standesbeamte sprechen allerdings von einer Eheschließung oder Trauung, während die Brautleute und ihr Verwandten gerne von ihrer Heirat oder von ihrer Hochzeit sprechen.

Der Volksmund sagt oft man „heirate standesamtlich“ oder man „heirate kirchlich“, entsprechend sagt man auch, die „standesamtliche Trauung“ oder „die kirchliche Trauung“. Statt „Heirat“ wurde früher auch „Vermählung“ gesagt und geschrieben. Der festliche Teil der Heirat, die oft in großem Stil gefeiert wird, heißt Hochzeit.

Synonyme, Redewendungen und verwandte Begriffe

  • Vermählung, Trauung, Hochzeit.
  • Verlobung

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