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Inzest - Gesetz und Volksmeinung

Kurz gefasst - die Definition Im Lexikon

Inzest nennt man den Geschlechtsverkehr unter Verwandten, der in vielen Ländern gesetzlich verboten ist. Für den „echte Inzest“, also den strafbaren Tatbestand, müssen die Gesetze des jeweiligen Landes, in dem der Inzest geschieht, befragt werden. Dieses Lexikon gibt darüber keine Auskunft.

Ausführlich - die Verwendung

Synonyme, Redewendungen und verwandte Begriffe

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