Uneigennützig

Kurz gefasst - die Definition von "uneigennützig" Im Lexikon

„Uneigennützig“ ist ein früher oft verwendeter Begriff dafür, dass eine erotische Hingabe nicht bezahlt werden muss beziehungsweise nicht finanziell vergütet werden soll.

Ausführlich - die Verwendung

Der Begriff „Uneigennützig“ in Erotikanzeigen leitet sich aus einer Zeit ab, in der lustbetonte Menschen nach der Befriedigung bestimmter Bedürfnisse in Zeitungsanzeigen suchten. Um Prostituierte als Interessentinnen fernzuhalten, oder um mitzuteilen, dass man selber keinesfalls Prostitution betreibt, wurde der Begriff „uneigennützig“ verwendet.

Im nebenstehenden Beispiel wird der Begriff im Zusammenhang mit einer nicht näher bezeichneten, in jedem Fall aber „exklusiven“ Affäre verwendet. Die Dame sagt dem Interessenten, dass sie nicht für diesen „exklusiven“ Dinge bezahlt werden will.

Synonyme, Redewendungen und verwandte Begriffe

  • Der Begriff „uneigennützig“ wird heute eher als „ohne finanzielle Interessen“ oder als „keine FI“ abgekürzt.

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